Infos zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG)
Von Heimbas - 11. 02. 2019
Bis zu 12.000 EUR für die Digitalisierung beantragen
Mit dem zum 09. November 2018 beschlossenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wird auch die Digitalisierung in der Pflege gefördert.
In den Jahren 2019 bis 2021 hat jede stationäre und ambulante Pflegeeinrichtung die Möglichkeit, einmalig einen Zuschuss in Höhe von bis zu €12.000 für digitale Anwendungen zu bekommen.
Durch die Digitalisierung entsteht ein erhebliches Potenzial zur Entlastung der Pflegekräfte in der ambulanten, teilstationären sowie stationären Altenpflege.
Die folgende Inhalte stellen wir Ihnen schon jetzt zur Verfügung:
- Infos über § 8 Abs. 8 SGB XI
- Qualitätsindikatoren
- Pflege TÜV 2019
heimbas zeigt Ihnen, was Sie jetzt tun können. Hierzu haben wir ein White Paper erarbeitet, dass sie hier kostenlos downloaden können. >>> zum download
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