Die perfekte Lösung zur Zeiterfassung in Ihrer Einrichtung
Von myneva - 19. 12. 2022
Arbeitgeber/-innen sind ab sofort dazu verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten.
Was bedeutet das für Ihre Einrichtung?
BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung Das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung wurde in Deutschland umgesetzt. Das Bundesarbeitsgericht („BAG“) überholt nun mit seinem Grundsatzurteil den Gesetzgeber und stellt klar: Die gesamte Arbeitszeit muss ab sofort dokumentiert werden.
BAG-Urteil richtig umsetzen: Vorgaben zum Arbeitszeiterfassungssystem
Arbeitgeber/-innen sind dazu verpflichtet, ein “objektives, verlässliches und zugängliches System” zur Arbeitszeiterfassung einzurichten, das eine Dokumentation sämtlicher Arbeitsstunden ermöglicht. Das System soll also Anfangs- und Endzeit sowie Pausen genau abbilden. Wie das Erfassungssystem zu gestalten ist, gibt das Bundesarbeitsgericht nicht vor und überlässt die Aufzeichnungsform dem/der Arbeitgeber/-in. Bis jetzt konnte die Arbeitszeit auch manuell erfasst werden, etwa mittels einer Excel-Tabelle.Eine manuelle Dokumentation der Arbeitszeit mit einer Excel-Tabelle kann allerdings leicht manipuliert werden und stellt kein verlässliches System zur Zeiterfassung dar.
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Insbesondere durch WEB-basierte Dienste und mobile Anwendungen ist die Erfassung der Arbeitszeit mit wenigen Klicks möglich. Myneva.heimbas erlaubt es, eine Vielzahl von internetfähigen Endgeräten als elektronisches Zeiterfassungsterminal zu nutzen. Der/die Arbeitnehmer/-in kann seine Arbeitszeit am Zeiterfassungsterminal, am PC im Büro oder auch von unterwegs via Smartphone erfassen.
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