Telematikinfrastruktur: So werden Sie fit für 2025

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland nimmt Fahrt auf. Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur und der Anbindung der Pflege beginnt ein neues Zeitalter in der Gesundheitskommunikation. Die Telematik vernetzt Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und Kostenträger.

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Digitale Vernetzung für effiziente Versorgungsprozesse

Die sinnvolle Integration von Technologie in der Pflege und im Gesundheitswesen bringt allen etwas: Sie kann die Qualität verbessern und gleichzeitig Ihr Personal von arbeitsintensiven Verwaltungsabläufen befreien. Darüber hinaus bietet die Telematik die Möglichkeit, den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern, etwas durch die Integration telemedizinischer Anwendungen. Für Pflege- und Sozialeinrichtungen eröffnen Telematikinfrastruktur-Lösungen den Weg in die digitale Zukunft.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Telematik?

Mit dem Begriff Telematik (einer Kombination der Wörter „Telekommunikation“ und „Informatik“) wird die direkte Verknüpfung verschiedener IT-Systeme beschrieben. Das Ziel ist ein sicherer, verschlüsselter Austausch von Informationen, die aus unterschiedlichen Quellen stammen.

Was ist die Telematikinfrastruktur?

TI ist ein sicheres, geschlossenes Netzwerk für den digitalen Austausch gesundheitsbezogener Daten.
Durch die TI werden Akteure des Gesundheitswesens miteinander vernetzt und so die Grundlage geschaffen für einen einrichtungsübergreifenden Austausch von Daten und Informationen zu Patienten.

Das Thema Sicherheit spielt dabei eine große Rolle. Für die Anwendungen der TI gibt es zahlreiche Datenschutz- und Informationssicherheitsvorgaben.

Welche generellen Vorteile bietet die TI im Gesundheitswesen?

Durch die TI wird die medizinische Versorgung von Patienten sicherer, besser, effizienter und transparenter. Davon profitieren nicht nur die Patienten selbst, sondern auch Leistungserbringer und Kostenträger.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland schreitet zügig voran. Schon länger werden die Stammdaten von Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Hier können auch andere Daten wie zum Beispiel Notfalldaten oder Medikationsdaten hinterlegt werden. Seit 2021 ist zudem die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland Pflicht. Die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) kann schon bald für den Austausch von Befunden, Abrechnungen oder Röntgenbildern sorgen. Ausgedruckte Arztbriefe gehören dann der Vergangenheit an. Und verpflichtend seit Januar 2022 ersetzt das E-Rezept (elektronisches Rezept) das bisherige Verfahren mit dem gedruckten Formular. Alle diese Anwendungen werden durch die TI vernetzt. So können medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patienten nötig sind, schnell, einfach und sicher ausgetauscht werden. Das verbessert die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung, führt zu einer höheren Patienten-Zufriedenheit und entlastet Kostenträger.


Online Prüfung der Versichertenstammdaten

  Notfalldaten auf der Versichertenkarte

 Medikationsdaten auf der Versichertenkarte

Elektronische Patientenakte


Elektronisches Rezept


Sichere Kommunikation innerhalb der TI

Welche Akteure aus dem Gesundheitswesen sind in Deutschland schon an die TI angebunden?

Bereits fast vollständig angebunden sind niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken.

Die zukünftige Dimension der TI ist immens. Als nächstes sollen Pflegeeinrichtungen, Hebammen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie weitere therapeutische Fachrichtungen des Gesundheitswesens an die TI angebunden werden.

Ist die Anbindung für meine Pflegeeinrichtung verpflichtend?

Ja, zum 01.01.2024 sind laut dem DVPMG ambulante Pflegeeinrichtungen und zum 01.07.2024 stationäre Pflegeeinrichtungen zum Anschluss an die TI verpflichtet.

Die zeitlichen Rahmenbedingungen sind durch das Digitale-Versorgung-und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) vorgegeben.
Aktuell läuft in Deutschland ein Modellprogramm, an dem Pflegeeinrichtungen freiwillig teilnehmen. Ziel ist die wissenschaftlich gestützte Erprobung der TI sowie die Festlegung von einheitlichen Grundlagen und Standards.

Wer ist für den Aufbau der TI in Deutschland verantwortlich?

Für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung der TI ist die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen) verantwortlich, die im Auftrag des Gesetzgebers im Jahr 2005 gegründet wurde.

Hauptgesellschafter der gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und weitere Körperschaften im Gesundheitswesen wie zum Beispiel der GKV Spitzenverband (GKV SV). Die gematik übernimmt folgende Aufgaben:

  • Erstellung funktionaler und technischer Vorgaben sowie eines Sicherheitskonzepts
  • Festlegen von Inhalt und Struktur der zu nutzenden Datensätze
  • Erstellen und Überwachen der Einhaltung der Vorgaben für den sicheren Betrieb der TI
  • Sicherstellen der notwendigen Test- und Zertifizierungsmaßnahmen
  • Festlegen der Verfahren zur Verwaltung gesetzlich geregelter Zugriffsberechtigungen sowie der Steuerung dieser Zugriffe
  • Zulassung von Komponenten, Diensten und Anbietern
Warum eignet sich myneva Software besonders gut für die Anbindung an die TI?

Prämisse für den Nutzen der TI ist es, dass die involvierten IT-Systeme sich verstehen und austauschen können. myneva entwickelt seit jeher zukunftsorientierte Software, die vielfältige Schnittstellen für Anbindungen jeder Art bereithält.

Hat myneva bereits praktische Erfahrungen mit der TI, von denen ich profitieren kann?

Ja – und zwar auf verschiedenen Ebenen. Einmal über unseren Standort in Österreich, wo die TI bereits weiter fortgeschritten ist, zum anderen sind wir mit Kunden in das aktuell laufende Modellprojekt zur TI in Deutschland involviert und sammeln hier laufend Praxis-Erfahrungen. 

myneva ist im Bereich Software für das Sozialwesen als einziger Marktteilnehmer bereits europäisch aufgestellt und kann so das Prinzip „best practice“ – mit den erforderlichen Landesanpassungen – nutzen. Und nach und nach folgt die Anbindung der verschiedenen Sektoren.
So ist der Stand in Österreich:

  • Seit 2013 gibt es hier die elektronische Gesundheitsakte (ELGA)
  • 97% der Österreicher nutzen die ELGA
  • Seit 2015 gibt es den e-Befund (Entlassungsbrief aus dem Krankenhaus)
  • 2018 folgte der Start der e-Medikation
  • Jüngste Anbindung ist der e-Impfpass
Wie beantrage ich den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)?

Der eHBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur persönlichen Authentifizierung von Heilberufler:innen. Mit dem eHBA weisen Sie sich elektronisch aus.

Die Gesundheitsteams müssen auf Patientenbasis Zugang zu den Telematikgeräten (TI) haben. Dieser Zugang kann über ein entsprechendes Kartenlesegerät mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und einer Sicherheitsmodulkarte Typ B (SMC-B) erfolgen. Diese beiden Diagnoseinstrumente werden unter Berücksichtigung höchster Anforderungen an den Patientendatenschutz eingesetzt. Der eHBA ermöglicht neben dem Zugriff auf Patientendaten auch die digitale Signatur, die qualifizierte elektronische Signatur (QeS). Damit können Dokumente rechtsverbindlich digital unterschrieben werden.

In drei Schritten zum eHAB

  • A) Registrieren Sie sich im Serviceportal NRW und legen Sie dort ein Konto an. In das Serviceportal gelangen Sie hier.
  • B) Derzeit können Heilberufler:innen aus insgesamt 14 Bundesländern den eHBA bereits beantragen. Lediglich Thüringen und Brandenburg bilden noch Ausnahmen. Die Bezirksregierung Münster (NRW) übernimmt die Beantragung für diverse Bundesländer. Mehr darüber erfahren Sie hier.
  • C) Diesen VDA können Sie frei aus den folgenden Zugelassenen wählen:
    D-Trust GmbH/Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
    Deutsche Telekom/T-Systems
    medisign GmbH
  • D) Die Kosten für den eHBA sind erstattungsfähig. Informationen und aktuelle Finanzierungsvereinbarungen für einzelne Berufsgruppen und Einrichtungen erhalten Sie auf der Info-Seite des GKV und auf dessen Antragseite.
  • E) Weitere Informationen finden Sie in den FAQs unseres Partners akquinet.
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