Birte Rolff
Das Wichtigste in Kürze
- Neue QPR ab Juli 2026: Zukünftig steht bei der Qualitätsprüfung durch den MD die fachliche Aussagekraft des Pflegeberichts im Mittelpunkt.
- Prüfungssicher dokumentieren: Bei der Pflegedokumentation wird vermehrt auf Aktualität, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit geachtet. Digitale Systeme wie myneva.care erleichtern die konkrete Umsetzung.
- MD war MDK: Der MD (Medizinischer Dienst) hieß früher MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Der MD führt unter anderem die Qualitätsprüfungen in der Pflege durch.
Zum 1. Juli 2026 treten neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) des Medizinischen Dienstes (MD/MDK) für die ambulante Pflege in Deutschland in Kraft. Der Fokus verschiebt sich dabei weg von der reinen Auflistung einzelner Maßnahmen, hin zum Nachweis fachlicher Wirkung und besserer Nachvollziehbarkeit. Die neuen QPR betreffen zunächst ambulante Pflegedienste und ambulante Betreuungsdienste. Viele Grundprinzipien einer prüfungssicheren Dokumentation, etwa Aktualität, Nachvollziehbarkeit und fachliche Begründung, sind jedoch auch für stationäre Einrichtungen relevant, dort allerdings im Rahmen der jeweils geltenden Prüfgrundlagen.
In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Änderungen und eine konkrete Checkliste für die neuen MDK-Richtlinien zur Pflegedokumentation.
Was sind die MDK-Richtlinien für die Pflegedokumentation?
Ambulante Pflegedienste, Betreuungsdienste und Pflegeheime werden regelmäßig durch den Medizinischen Dienst (MD, vormals MDK) geprüft, um die Qualität und Professionalität der Pflege sicherzustellen. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Regelprüfung; bei konkreten Hinweisen auf Qualitätsmängel werden unangemeldete Anlassprüfungen sowie bei Bedarf Wiederholungsprüfungen durchgeführt.
Die Prüfung umfasst die Qualität der Pflege, die medizinische Behandlungspflege und die Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung. Dabei dient die Pflegedokumentation als zentrales Instrument zur Kontrolle, ob die Leistungen fachgerecht erbracht wurden. An die Dokumentation stellt der MD daher strenge Anforderungen.
Die Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sind auf Grundlage des § 114 SGB XI des Sozialgesetzbuchs (SGB) gesetzlich vorgeschrieben. Mit den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) ab Juli 2026, welche die Richtlinien von 2021 ablösen, wird die Qualitätssicherung an neue gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst. Ein wichtiges Ziel dabei ist die stärkere Professionalisierung der ambulanten Pflege. Die Änderungen betreffen ambulante Pflegedienste sowie Betreuungsdienste ohne pflegerische Versorgung.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Pflegedokumentation im Überblick
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Paragrafen und Verordnungen, auf deren Grundlage die gesetzlichen Regelungen für die Pflegedokumentation erfolgen.
| § 630f BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) |
Dieser Paragraf regelt, in welcher Form, in welchem Umfang, mit welchen Inhalten und durch wen die Pflegedokumentation erstellt werden muss. |
| § 113 SGB XI (Sozialgesetzbuch) |
Dieser Paragraf legt die Expertenstandards für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung fest. Er verpflichtet Pflegeeinrichtungen zu Qualitätsstandards für Pflegedokumentation, Qualifikation, Ergebnisqualität und internes Qualitätsmanagement. |
| § 114 SGB XI § 114a SGB XI |
Diese Paragrafen bilden die gesetzliche Grundlage für die Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. |
| DNQP-Expertenstandards | Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) ist ein Zusammenschluss von Expertinnen und Experten zur Förderung der Pflegequalität. Die Expertenstandards beschreiben, wie Pflege bei bestimmten Themen – beispielsweise Schmerzmanagement oder Demenz – fachlich fundiert gestaltet werden sollte. |
| DSGVO | Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielt im Pflegebereich eine besonders wichtige Rolle. Sie fordert den Schutz sensibler Gesundheitsdaten wie Patientenakten und Pflegedokumentationen sowie entsprechende Maßnahmen auf Seiten der Pflegedienste. |
Was ändert sich 2026? Die neuen QPR
Ab dem 1. Juli 2026 treten die neuen QPR für ambulante Pflegedienste (Teil 1a) und Betreuungsdienste ohne pflegerische Tätigkeiten (Teil 1b) in Kraft.
Für stationäre Einrichtungen ist dieser Schritt nicht neu: Dort gilt seit November 2019 die indikatorengestützte Qualitätsprüfung, seit Januar 2022 erheben Pflegeheime verpflichtend halbjährlich Qualitätsindikatoren. Mit den neuen ambulanten QPR nähern sich beide Bereiche an – die Richtung ist dieselbe: weg von der reinen Menge, hin zu fachlicher Aussagekraft.
- Mit den neuen QPR rücken die pflegebedürftigen Menschen und ihre individuellen Bedürfnisse stärker in den Mittelpunkt der Pflege. Erklärtes Ziel der neuen QPR ist eine bessere und nachhaltigere Versorgungsqualität.
- Zukünftig wird bei der Bewertung der Pflegedokumentation daher mehr Wert auf die tatsächlich geleistete Unterstützung und die konkreten Ergebnisse für die pflegebedürftigen Menschen gelegt als auf die reine Anzahl an Einträgen. Statt lediglich Tätigkeiten aufzulisten, sollen die Maßnahmen nachvollziehbar begründet und erklärt werden.
- Die neuen Richtlinien verschlanken die Qualitätsprüfungen insgesamt und fördern die fachliche Kompetenz der Pflegeeinrichtungen.
- Zukünftig können anhand einer Bewertungsskala von A bis D eventuelle Auffälligkeiten oder Mängel leichter erkannt und differenziert festgestellt werden.
- In einem Transparenzbericht werden die Einzelergebnisse der Prüfungen zusammengefasst und in vier Stufen eingeordnet – von keinen/geringen bis hin zu schwerwiegenden Qualitätsmängeln.
Auf diese Weise lässt sich das gesamte Bild der Pflegequalität besser darstellen und vergleichen. Für Pflegedienste wird es einfacher, eventuelle Defizite zu erkennen und gezielt an Verbesserungen zu arbeiten. Gleichzeitig wird für Pflegebedürftige und Angehörige die Auswahl eines Pflegedienstes oder einer Einrichtung erleichtert.
Die 5 Zentralen Anforderungen des MD an die Dokumentation
Bei der QPR dient die Pflegedokumentation den Prüferinnen und Prüfern des MD als wichtigste Informationsquelle, ob Pflegeleistungen fachgerecht erbracht wurden.
Diese Auflistung zeigt, welche 5 Punkte Sie bei der Dokumentation insbesondere im Hinblick auf die QPR beachten sollten:
| 1 | Vollständig |
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| 2 | Nachvollziehbar |
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| 3 | Individuell & bedarfsorientiert |
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| 4 | Objektiv & fachlich begründet |
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| 5 | Aktuell |
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Checkliste zur MD-Prüfungsvorbereitung
☐ Der Pflegeprozess ist in jeder Akte vollständig dokumentiert
☐ DNQP-Expertenstandards werden nachweislich umgesetzt (Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, Schmerzmanagement, Ernährungsmanagement, Kontinenzförderung, Mundgesundheit, Mobilität)
☐ Die Assessments zu den Expertenstandards sind aktuell
☐ Die Pflegeberichte wurden zeitnah, sachlich, klar, nachvollziehbar und wertfrei erstellt
☐ Die Durchführungsnachweise werden lückenlos geführt – auch bei Ablehnung von Maßnahmen
☐ Die DSGVO-Datenschutz-Anforderungen werden erfüllt (Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Protokolle, Einverständniserklärung der pflegebedürftigen Personen zur Prüfung etc.)
☐ Alle Teammitglieder sind mit den neuen QPR-Schwerpunkten ab Juli 2026 vertraut
☐ Alle Teammitglieder sind auf den Ablauf der Prüfung und eine mögliche Befragung vorbereitet
☐ Eine qualifizierte Pflegefachperson wird ausgewählt, um das Prüferteam zu begleiten
Gute Dokumentation leicht gemacht
Mit den neuen Regelungen ab Juli 2026 wird eine sorgfältige, wertfreie und gut nachvollziehbare Pflegedokumentation noch wichtiger. Mit der passenden smarten Unterstützung lassen sich gelungene Einträge schneller und einfacher erstellen: Als digitaler Assistent unterstützt myneva.care Pflegefachpersonen direkt bei der Dokumentation. Über die„Speech to Care“ Funktion werden notwendigen Informationen intuitiv per Spracheingabe in Echtzeit erfasst und aus 99 Sprachen automatisch in die Sprache der Einrichtung übersetzt – rechtssicher und DSGVO-konform. So bleibt mehr Zeit für Menschen – damit die neuen QPR-Ziele nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität umgesetzt werden können.
Mehr Informationen zu myneva.care finden Sie in unserem On-Demand Demo-Webinar „Smarte Dokumentation für mehr Zeit in der Pflege“.