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Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Chancen für Digitalisierung und Refinanzierung in der Pflege

Am 3. Juni 2026 wurde der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) veröffentlicht, indem die Bundesregierung 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Pflege in Aussicht stellt. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs sowie die möglichen Auswirkungen für Pflegeeinrichtungen beleuchtet.

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myneva

Veröffentlicht: 09.06.2026
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Pflege: Mit dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sollen Pflegeeinrichtungen ab 2027 von umfangreichen Fördermitteln für digitale Investitionen profitieren.
  • Neue Chancen durch die Innovationsregel: Erstmals könnte der Einsatz digitaler Technologien in Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür sind belastbare Nachweise über die entlastende Wirkung auf Mitarbeitende und Prozesse.
  • Jetzt die Voraussetzungen schaffen: Wer frühzeitig in förderfähige, interoperable Systeme investiert und relevante Kennzahlen erfasst, kann sich bereits heute auf Förderverfahren und zukünftige Vergütungsverhandlungen vorbereiten.

Mit dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), der am 3. Juni 2026 veröffentlicht wurde, schafft der Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Pflege. Vorgesehen sind unter anderem 1,6 Milliarden Euro Digitalisierungsförderung aus dem Bundesinfrastruktur-Sondervermögen, eine neue Innovationsregel, die den Einsatz digitaler Technologien erstmals in Pflegesatzverhandlungen berücksichtigt, sowie ein zentrales digitales Pflege-Cockpit, das Interoperabilität zur Voraussetzung macht.

In vielen Pflegeeinrichtungen scheitert die Digitalisierung weniger an der grundsätzlichen Bereitschaft zur Veränderung als vielmehr an der Frage, wie notwendige Investitionen finanziert werden können. Der Gesetzesentwurf könnte für Pflegeeinrichtungen nun eine wichtige Voraussetzung schaffen, um Digitalisierung künftig stärker als strategischen Bestandteil einer zukunftsfähigen Pflege zu verankern.

 

Was das PNOG für Einrichtungen bedeutet

Insbesondere werden drei Elemente des Gesetzesentwurfs für Pflegeeinrichtungen relevant: die geplante Digitalisierungsförderung, die neue Innovationsregel sowie das digitale Pflege-Cockpit. 

  •  Digitalisierungsförderung
    Ab dem 1. Juli 2027 sollen Pflegeeinrichtungen Förderanträge stellen können. Förderfähig sind nach aktuellem Stand digitale Pflegedokumentationssysteme, Assistenzsysteme, IT-Infrastruktur sowie Schulungsmaßnahmen. Die entsprechenden Förderrichtlinien sollen bis zum 30. Juni 2027 beschlossen werden. Für Einrichtungen eröffnet sich damit bereits heute ein wichtiges Vorbereitungsfenster. Wer frühzeitig in förderfähige Systeme investiert und die notwendigen Voraussetzungen schafft, könnte seine Ausgangsposition für spätere Förderanträge deutlich verbessern.

  • Innovationsregel
    Mit der geplanten Innovationsregel sollen Pflegeeinrichtungen künftig individuelle Vereinbarungen mit Pflegekassen treffen und den Einsatz digitaler Technologien bei der Vergütung berücksichtigen können – vorausgesetzt, die entlastende Wirkung auf das Personal lässt sich nachweisen. Damit schafft der Entwurf erstmals eine gesetzliche Grundlage, auf deren Basis Technologieeinsatz unmittelbar in Pflegesatzverhandlungen berücksichtigt werden kann. Entscheidend wird sein, die Wirkung digitaler Lösungen mit belastbaren Daten nachzuweisen.

  • Pflege-Cockpit
    Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf ein zentrales digitales Pflege-Cockpit für Pflegebedürftige und Angehörige vor. Einrichtungen, die an dieses Portal angebunden sind und dort sichtbar werden, könnten künftig von einer höheren Reichweite und einem erleichterten Zugang zu potenziellen Neukunden profitieren. Voraussetzung hierfür ist die Interoperabilität. Damit wird besonders die Fähigkeit zum standardisierten Datenaustausch relevant. Systeme ohne offene Schnittstellen könnten sowohl bei Förderanträgen als auch bei der Anbindung an das Pflege-Cockpit zunehmend an Grenzen stoßen.

 

Mehr als Software: Wie myneva Einrichtungen jetzt unterstützt

Die im PNOG vorgesehenen Regelungen betreffen nicht nur einzelne Softwarelösungen, sondern die gesamte digitale Infrastruktur von Pflegeeinrichtungen. Deshalb kommt es nun zunehmend darauf an, Systeme, Daten und Prozesse ganzheitlich zu betrachten. 

Mit der Care Plattform verfügt myneva bereits heute über ein umfangreiches Portfolio, das zentrale Anforderungen des Gesetzesentwurfs adressiert. Während die bestehenden Softwarelösungen die Grundlage für eine digitale Pflegedokumentation schaffen, unterstützen die digitalen Assistenten von myneva Einrichtungen dabei, belastbare Kennzahlen für zukünftige Vergütungsverhandlungen bereitzustellen. 

Darüber hinaus arbeitet myneva kontinuierlich daran, die Interoperabilitätsanforderungen zu erfüllen, die mit dem geplanten Pflege-Cockpit weiter an Bedeutung gewinnen. Damit bestätigt der Gesetzesentwurf die myneva Strategie, die seit Jahren auf integrierte Prozesse, Datennutzung und offene Schnittstellen ausgerichtet ist. Ergänzt wird dies durch wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrungen zur Wirkung digitaler Pflegeprozesse, die bei der Entwicklung belastbarer Nachweise unterstützen. 

Neben den technologischen Voraussetzungen entscheidet auch die organisatorische Umsetzung darüber, ob Einrichtungen die Möglichkeiten des PNOG ausschöpfen können. Das Consulting-Team von myneva analysiert mit Pflegeeinrichtungen den Handlungsbedarf, unterstützt bei der Vorbereitung von Förderanträgen und begleiten die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.


Fazit: Frühzeitige Vorbereitung schafft Handlungsspielraum

Mit dem Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz schafft der Gesetzgeber finanzielle und regulatorische Impulse für die Digitalisierung der Pflege. Für Einrichtungen eröffnet sich damit die Chance, Digitalisierungsprojekte mit klareren Förderperspektiven umzusetzen.

Obwohl die ersten Förderanträge erst ab 2027 gestellt werden können, ist es essentiell, dass Einrichtungen schon heute handeln. Wer frühzeitig relevante Kennzahlen erfasst und die Wirkung digitaler Technologien dokumentiert, schafft wichtige Voraussetzungen für zukünftige Förderverfahren und Vergütungsverhandlungen.

myneva begleitet Pflegeeinrichtungen dabei mit digitalen Lösungen für Dokumentation, Kennzahlenanalyse und Interoperabilität. So erhalten Einrichtungen die Möglichkeit, die Potenziale des PNOG frühzeitig zu erschließen und einen wichtigen Schritt in Richtung einer effizienten und zukunftsfähigen Pflege zu gehen.

 

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie, was das PNOG für Ihre Einrichtung bedeutet. 

 

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