Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Er sieht Veränderungen für ambulante und stationäre Pflege vor, darunter neue Möglichkeiten für Digitalisierung und Refinanzierung.
Erfahren Sie, welche Änderungen geplant sind und was sie für Ihre Organisation bedeuten könnten.
„Die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen im PNOG greifen Themen auf, an denen wir seit Jahren arbeiten: digitale Dokumentation mit KI-Unterstützung, vernetzte Prozesse und nachvollziehbare Entlastung. Wir unterstützen Pflegeeinrichtungen dabei, ihre Ausgangssituation zu bewerten und Investitionen frühzeitig vorzubereiten.“
Dieter Weißhaar - CEO myneva Group GmbH
Wo können digitale Lösungen Ihre Mitarbeitenden entlasten und die Versorgung unterstützen? Welche digitalen Lösungen passen zu Ihren Prozessen?
Die nächsten Schritte hängen davon ab, welche Systeme Sie bereits nutzen und wo zusätzlicher Bedarf besteht.
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Neue Pflegebudgets und eine fachliche Pflegebegleitung sollen die Versorgung im häuslichen Umfeld unterstützen. Prävention und Rehabilitation sollen stärker dazu beitragen, Selbständigkeit zu erhalten und Pflegebedarf zu verringern.
Für ambulante und stationäre Pflegeorganisationen sieht der Entwurf neue Förder- und Refinanzierungsmöglichkeiten vor. Außerdem sollen Organisationen mehr Spielraum erhalten, innovative Versorgungskonzepte zu erproben.
Änderungen bei Beiträgen und Leistungen sollen die Finanzierung der Pflegeversicherung stabilisieren. Ab 2029 ist eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge an die Kerninflation vorgesehen.
Der Regierungsentwurf sieht ein schrittweises Inkrafttreten vor.
Für Pflegeorganisationen sind folgende Daten besonders relevant:
Die geplanten Termine und Regelungen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern.
Für zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sieht der Regierungsentwurf ein neues Digitalisierungsförderprogramm vor. Geplant sind 1,6 Milliarden Euro Bundesmittel und zusätzlich 400 Millionen Euro aus den Ländern.
Zu den vorgesehenen Investitionsfeldern gehören Pflege- und Dokumentationssoftware, digitale Verwaltungs- und Managementsysteme, Assistenzsysteme, sichere IT-Infrastruktur, interoperable Schnittstellen und die Qualifizierung von Mitarbeitenden.
Die konkrete Förderung hängt von den endgültigen Regelungen, den Förderrichtlinien und der vorgesehenen Länderfinanzierung ab.
Der Entwurf sieht ausdrücklich vor, Personal- und Sachaufwendungen für die Nutzung betriebsnotwendiger technischer oder digitaler Systeme in der Pflegevergütung sowie in den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung berücksichtigen zu können. Daraus folgt keine automatische Erstattung jeder Softwareinvestition.
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sollen innovative Versorgungskonzepte erproben können. Dafür sind unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich vereinbarte Abweichungen von Rahmenverträgen für höchstens drei Jahre vorgesehen. Der Schutz der Pflegebedürftigen muss gewährleistet bleiben.
Verschiedene Einzelleistungen sollen in neuen Budgets gebündelt werden. Eine fachliche Pflegebegleitung soll Pflegebedürftige und Angehörige zusätzlich unterstützen. Diese Änderungen betreffen die Leistungsansprüche der Pflegebedürftigen und die Organisation ihrer häuslichen Versorgung.
Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ist ein zusätzlicher Finanzierungsweg vorgesehen: Über Transformationsstellenanteile sollen bestimmte unterstützende oder entlastende Technologien in Pflegesatzvereinbarungen berücksichtigt werden können.
Diese Möglichkeit ist an einen gesetzlich definierten Personalausstattungskorridor gebunden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die eingesetzten Systeme im vorgesehenen Katalog enthalten sind und dieselben Kosten nicht bereits anderweitig finanziert werden.
Die Softwarelösungen myneva.dm7, myneva.go-on, myneva.heimbas und myneva.swing unterstützen zentrale Pflege- und Verwaltungsprozesse in ambulanten und stationären Pflegeorganisationen.
Digitale Assistenten ergänzen diese Basis um Funktionen für Aufnahmemanagement, mobile Dokumentation, Angehörigenkommunikation und datengestützte Entscheidungen.
myneva.caremates unterstützt das digitale Anfrage- und Aufnahmemanagement und hilft, den Überblick über Anfragen und verfügbare Kapazitäten zu behalten.
Mit myneva.care dokumentieren Mitarbeitende mobil am Einsatzort. KI-gestützte Spracheingabe unterstützt die Erfassung von Informationen.
myneva.connect unterstützt den Informationsaustausch mit Angehörigen über eine zentrale digitale Kommunikationslösung.
myneva.analytics bereitet Daten für Auswertungen auf und unterstützt Einrichtungen dabei, Entwicklungen nachzuvollziehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Digitale Lösungen entfalten ihren Nutzen, wenn sie zu den Abläufen Ihrer Organisation passen und Mitarbeitende sie sicher einsetzen können.
Das Consulting-Team von myneva unterstützt Sie bei der Priorisierung von Maßnahmen, plant mit Ihnen die Einführung neuer Tools und begleitet Sie bei den Veränderungen im Arbeitsalltag. Dazu gehören die Anpassung von Prozessen und die Schulung Ihrer Mitarbeitenden.
Besprechen Sie mit uns, welche Unterstützung Sie für Ihr Digitalisierungsvorhaben benötigen.