Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)

Integration im E-Health

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Österreich nimmt Fahrt auf. Mit der Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) beginnt ein neues Zeitalter der medizinischen Zusammenarbeit. ELGA vernetzt Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und Klient:innen – für eine moderne, sichere und effiziente Gesundheitsversorgung.

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Digitale Gesundheitsversorgung mit ELGA – vernetzt, sicher und effizient

Die intelligente Nutzung digitaler Technologien wie ELGA verändert die Versorgung nachhaltig: Sie verbessert die Qualität medizinischer Leistungen, reduziert doppelte Untersuchungen und entlastet das Fachpersonal. Gesundheitsdaten wie Befunde, Medikamente oder Impfstatus stehen genau dort zur Verfügung, wo sie gebraucht werden – aktuell, sicher und ohne Umwege.

ELGA schafft die Grundlage für eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen, Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Spitälern. Der organisationsübergreifende Informationsfluss sorgt für strukturierte Prozesse und erleichtert die Koordination. Gleichzeitig erhalten Klient:innen über das ELGA-Portal einfachen Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten – und können so aktiv an ihrer Versorgung mitwirken.

Für Einrichtungen der Pflege und Sozialwirtschaft bedeutet ELGA einen großen Schritt in Richtung digitaler Zukunft – mit mehr Effizienz, Transparenz und Sicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ELGA?

ELGA steht für „Elektronische Gesundheitsakte“ und bezeichnet ein österreichisches E-Health-System, das den sicheren Austausch medizinischer Informationen zwischen verschiedenen Gesundheitsdiensteanbietern ermöglicht. Ziel ist es, relevante Gesundheitsdaten – wie Befunde, Medikationen oder Impfungen – digital verfügbar zu machen. So erhalten behandelnde Einrichtungen schnellen und sicheren Zugriff auf wichtige Informationen, um Behandlungen besser koordinieren zu können.

Welche generellen Vorteile bietet ELGA im österreichischen Gesundheitswesen?

ELGA verbessert die medizinische Versorgung in Österreich nachhaltig – sie wird sicherer, transparenter und effizienter. Klient:innen profitieren durch einen besseren Überblick über ihre Gesundheitsdaten, während Ärzt:innen, Pflegekräfte, Apotheken und Krankenhäuser schneller auf wichtige Informationen zugreifen können. Dadurch lassen sich Behandlungen besser abstimmen und unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden.

Mit der schrittweisen Einführung seit 2013 sind heute zahlreiche Gesundheitsdiensteanbieter – von Spitälern über Pflegeeinrichtungen bis zu niedergelassenen Ärzt:innen – an ELGA angebunden. Über das ELGA-Portal können Klient:innen Befunde einsehen, ihre Medikationshistorie überprüfen oder ihren Impfstatus digital abrufen. Die Daten sind sicher gespeichert und stehen immer dort zur Verfügung, wo sie gebraucht werden.

So ermöglicht ELGA:

  • Schnellen und sicheren Zugriff auf Befunde wie Labor- oder Röntgenergebnisse

  • Übersichtliche Darstellung von Medikationen, um Wechselwirkungen zu vermeiden

  • Zugriff auf den elektronischen Impfpass mit aktuellem Impfstatus

  • Einsicht in Diagnosen und Allergien – zentral verfügbar und aktuell

  • Datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Gesundheitsdiensteanbietern

ELGA vereinfacht so nicht nur administrative Prozesse, sondern trägt wesentlich zu einer besseren Qualität in der Gesundheitsversorgung bei – zum Nutzen aller Beteiligten.

Wer ist zur ELGA verpflichtet?

Es gibt eine Anbindungspflicht an ELGA für Einrichtungen, deren Betrieb einer Meldepflicht, Bewilligungspflicht oder Aufsicht unterliegt, gemäß den relevanten Bundes- oder Landesgesetzen.

Falls dies nicht klar ist, besteht die Möglichkeit ist, den GDA-Index, also den Gesundheitsdienstleister-Index, zu überprüfen. Dort kann nachgeschaut werden, ob die Einrichtung gelistet ist.

Wenn Unsicherheit besteht, kann direkt bei ELGA angefragt werden, ob eine Teilnahme erforderlich ist.

Welche Fristen gelten für ELGA?
  • Mit 1.1.2026 trifft den Bereich der stationären und mobilen Pflege eine ELGA Speicherverpflichtung.

  • Entsprechende CDA-Leitfäden (Vorgabe Dokumentenstandard) sind verordnet.

  • Wenn man bereits jetzt technisch in der Lage ist in ELGA Daten zu speichern, muss man bereits ab 1.7.2025 den Pflegesituationsbericht hochladen.

  • Wenn noch keine technische Verfügbarkeit gegeben ist, gibt es jedoch die Bestimmung, dass die betroffenen GDAs, dann von der Speicherverpflichtung vorübergehend ausgenommen sind, wenn sie einen Auftrag zur Anbindung bis spätestens 31.12.2025 erteilt haben und bis 31.12.2028 die ELGA-Interoperabilitätsstufe „EIS Full Support“ vorliegt.
Warum eignet sich myneva Software besonders gut für die Anbindung an ELGA?

Eine erfolgreiche Anbindung an ELGA erfordert IT-Systeme, die zuverlässig kommunizieren und höchste Sicherheitsstandards erfüllen. Die Softwarelösungen von myneva wurden von Beginn an darauf ausgelegt, moderne Schnittstellen und Interoperabilität zu ermöglichen – gerade im komplexen Umfeld der Pflege- und Sozialwirtschaft.

Mit Produkten wie myneva.carecenter und myneva.mocca bietet myneva leistungsfähige Module, die speziell für die Integration von ELGA-Anwendungen entwickelt wurden. Einrichtungen profitieren von einer reibungslosen Anbindung an ELGA, automatisierten Prozessen und einer anwenderfreundlichen Oberfläche. Das entlastet das Personal, minimiert Fehlerquellen und stärkt gleichzeitig die digitale Souveränität von Klient:innen.

Welche Funktionalitäten hat ELGA?

ELGA erlaubt den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen. 

  • Befunde: Laborbefunde, Röntgenbilder sowie ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten

  • Medikationsdaten: Informationen über verordnete und abgegebene Medikamente und deren Dosierung

  • Diagnosen und Allergien: Informationen über ärztliche Diagnosen und Allergien

  • Impfpass: Elektronischen Impfpass mit dem aktuellen Impfstatus

Die Idee hinter ELGA: Medizinische Daten werden zentral gespeichert und können immer wieder abgerufen werden. Und zwar genau dort, wo sie relevant werden. Die Daten kommen „aus einer Hand“. Das bedeutet: Patienten müssen ihre Krankengeschichte nur einmal erzählen, auch wenn sie an verschiedenen Stellen mit dem Gesundheitssystem in Berührung kommen.

Haben Sie Fragen zur Elektronischen Gesundheitsakte? 

Nehmen Sie mit unserem Team unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.