Die Digitalisierung im österreichischen Gesundheitswesen schreitet voran. Mit ELGA wird der Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Einrichtungen einfacher und strukturierter.
Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen greifen auf relevante Informationen zu – genau dann, wenn sie gebraucht werden. Das erleichtert die Zusammenarbeit und unterstützt Sie im Arbeitsalltag.
ELGA bringt vorhandene Informationen dorthin, wo sie gebraucht werden: in Ihre täglichen Abläufe.
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das:
Auch Klientinnen und Klienten profitieren: Sie können ihre Gesundheitsdaten einsehen und aktiv an ihrer Versorgung mitwirken.
Wichtig zu wissen: 2026 ist die maßgebliche Vorbereitungs- und Umsetzungsphase. Ab 2027 gelten die verbindlichen gesetzlichen Anforderungen für Pflegeeinrichtungen.
Die Einführung von ELGA bedeutet, Prozesse, Daten und Zuständigkeiten im Pflegealltag klar zu strukturieren – nicht nur Systeme anzubinden.
myneva begleitet Pflegeeinrichtungen dabei, ELGA praxistauglich umzusetzen:
Unsere Lösungen sind auf die ELGA-Anbindung vorbereitet – Einrichtungen können direkt mit der Umsetzung starten.
2026 ist die entscheidende Phase, um ELGA verbindlich auf den Weg zu bringen. Viele Einrichtungen stehen aktuell vor der gleichen Aufgabe.
Sichern Sie sich jetzt einen Umsetzungstermin und schaffen Sie frühzeitig Planungssicherheit für Ihre Einrichtung.
ELGA wird wichtiger und bringt neue Unsicherheiten. Der Artikel zeigt kompakt den aktuellen Stand und welche Schritte 2026 verbindlich sind.
Die kostenlose Webinaraufzeichnung bietet einen praxisnahen Einblick in die ELGA-Umsetzung im Pflegealltag.
ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) ermöglicht den strukturierten und sicheren Austausch von Gesundheitsdaten im österreichischen Gesundheitswesen. Relevante Informationen wie Befunde, Medikationen oder der Impfstatus stehen einrichtungsübergreifend dort zur Verfügung, wo sie für die Versorgung benötigt werden.
ELGA verbessert die Zusammenarbeit im Versorgungsalltag, insbesondere an Übergängen zwischen Einrichtungen. Pflegeeinrichtungen profitieren von besser verfügbaren Informationen, weniger Doppelarbeit und klareren Abläufen. Wichtige Gesundheitsdaten wie Befunde oder Medikationen sind zentral verfügbar und unterstützen eine nachvollziehbare und abgestimmte Versorgung.
Grundsätzlich sind Einrichtungen zur Teilnahme verpflichtet, wenn sie unter entsprechende gesetzliche Regelungen (z. B. Melde- oder Bewilligungspflicht) fallen.
Zur Orientierung kann der GDA-Index (Gesundheitsdienstleister-Index) herangezogen werden, um zu prüfen, ob die eigene Einrichtung gelistet ist. Im Zweifel kann direkt bei ELGA angefragt werden, ob eine Teilnahme erforderlich ist.
Nach aktuellem Stand ist 2026 das zentrale Jahr für Vorbereitung und Umsetzung. Pflegeeinrichtungen sind in diesem Zeitraum gefordert, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen und einen ELGA-Anbieter zu beauftragen.
Die gesetzliche Verpflichtung zur dauerhaften Speicherung von Pflegesituationsberichten tritt ab 1. Jänner 2027 in Kraft.
Damit gilt: 2026 ist die entscheidende Phase, um die Anbindung strukturiert vorzubereiten und verbindlich auf den Weg zu bringen.
Für 2026 steht die strukturierte Vorbereitung im Fokus. Dazu gehören insbesondere:
Eine frühzeitige Vorbereitung schafft Orientierung und erleichtert die Integration in den laufenden Betrieb.
Nehmen Sie mit unserem Team unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.